1.1. Agrarkapitalismus und Industrialisierung

OPPENHEIMER unterscheidet drei Perioden, die dem industriellen Kapitalismus vorangegangen sind:

Die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen im Zuge der mittelalterlichen Hörigkeit, die er wohl als patriarchale Ausbeutung, nicht hingegen als kapitalistische Ausbeutung versteht, ging in Deutschland etwa um die Wende des 10. Jahrhunderts über in eine Periode, die ökonomisch vor allem durch die Blüte der Zünfte auffällt. Vorangegangen war eine Verwandlung des primitiven Großgrundeigentums in die Großgrundherrschaft, „und zwar namentlich durch die Festlegung der bäuerlichen Zinse“[41]. Die »Großgrundherrschaft« „ist eine Institution, bei der ein Grundherr das Recht auf gewisse, recht niedere, feste Bezüge von seinen Bauern hat: aller Überschuß über diese feste Grenze hinaus fließt in die Tasche des Bauern selbst.“[42] Infolgedessen konnte sich das Einkommen der ländlichen Bevölkerung mit dem aus wachsender Bevölkerungsdichte und fortschreitender Arbeitsteilung allgemein steigenden Einkommen entwickeln. Vor allem aber gab es weder auf dem Lande noch in den Städten einen Überschuß an »freien« Arbeitern, die dem Kapitalbesitzer hätten nachlaufen müssen. Denn vor Gründung des polnischen Staates im 10. Jahrhundert, und durch die aktiv betriebene Einwanderungspolitik Polens bis ins 14. Jahrhundert hinein, war eine Abwanderung in die dünn besiedelten Gebiete östlich der Elbe für jedermann leicht möglich und standen zur Ansiedelung und Existenzbegründung noch nicht in Besitz genommene Landstriche zur Verfügung[43]. Kein Lohn konnte unter denjenigen Satz sinken, der sich aus freiem Grund und Boden durch eigene Arbeit ziehen ließ.

Für die Landbevölkerung gab es keinen Grund, ihren angestammten Platz zu verlassen und in die Städte zu drängen, obwohl der Bauer um die Wende des 10. Jahrhunderts praktisch die Freizügigkeit genoß. Allerorts herrschte ein Mangel an verfügbarer Arbeitskraft. Und da es keine Hungerkonkurrenz irgendeiner »Reservearmee« gab, stand der Preis der Arbeit zugunsten der Arbeit und nicht zugunsten des Kapitals. „..., es gibt keine Arbeiter, die den Besitzern von Produktionsmitteln nachlaufen, und darum keinen Kapitalismus.“[44]

„Aber was auch Böses dem Mittelalter nachgesagt werden mag, einen Vorwurf darf man ihm nicht machen; das Mittelalter kennt weder im städtischen Gewerbe noch in der Landwirtschaft die wirtschaftliche Ausbeutung des Nebenmenschen. Der Erwerbstrieb, die gebildete Form der Habsucht, ist dem Gewerbe und der Landwirtschaft fremd.“[45]

„... sehr häufig (wurde) in dieser Zeit kein fester Lohn gezahlt, sondern Meister und ausgelernte Hilfskräfte teilten sich genau derart in den Ertrag, wie es in der echten Produktivgenossenschaft geschieht.“[46]

Diese Periode schlug nach OPPENHEIMER erstmals gegen 1370 in eine kapitalistische um, „als bei fortbestehender Freizügigkeit das seit etwa dem Jahre 1000 verschwundene Klassenmonopolverhältnis neu konstituiert wurde, indem der Grundadel östlich der Elbe im Kolonisationsgebiet und den Slavenländern allen freien Boden sperrte. Damit hatte die »reine Wirtschaft« des hohen Mittelalters ihr Ende erreicht; die Abwanderung der freien Arbeiter in die Städte setzte ein, und der Kapitalismus erlebte seine erste große Blüteperiode in dem Aufschwung namentlich der Verleger der Textilindustrie und der Bergherren, der FUGGER, WELSER, RÖMER usw.“[47] Die Periode war nur von kurzer Dauer, denn die Voraussetzung dieser kapitalistischen Periode, der »freie« Arbeiter, verschwand alsbald wieder. „(...) die herrschenden Klassen hatten die Macht, die Freizügigkeit fast völlig zu vernichten: der Grundadel verhinderte durch die Schollenbindung den freien Zug vom Lande, die Zunftmeister durch die Zunftsperre den freien Zug in die Städte. Dann brach der Liberalismus 1810/1811 die Fesseln der Freizügigkeit[48], und sofort setzte die Wanderbewegung der freien Arbeiter wieder ein, und der Kapitalismus erlebte seine zweite Blüteperiode.“ Damit tritt Deutschland in die allgemeine westeuropäische Entwicklung ein.[49]

Der von OPPENHEIMER gesehene Ursprung der industriellen Reservearmee und der Landfluchtbewegung von den Orten mit herrschendem Großgrundbesitz ist trotz der erkennbaren Analogie zu heutigen Verhältnissen, etwa in Lateinamerika, keineswegs unumstritten. Es würde den Rahmen sprengen und eine Fachdiskussion erfordern, wollte man die zahlreichen, das Großgrundeigentum entlastenden Argumente aufzählen und ihrerseits der Kritik zuführen. Klassisch sind geradezu jene Einwände, die den großen Betriebseinheiten »Modernität« und »Durchsetzungsfähigkeit« bescheinigen, also das Großgrundeigentum nicht als eine »Störung« der Marktwirtschaft anerkennen wollen. Andere weisen darauf hin, daß mit den Landarbeitern ebenso 50 % andere Berufsstände ausgewandert seien, was allerdings kein Widerspruch ist. Denn geht der Landarbeiter als Kunde und sinkt die Produktivität der Landregionen, dann kann auch anderes Gewerbe dort nicht bestehen (weswegen OPPENHEIMER von Regionen mit herrschendem Großgrundbesitz spricht). Doch beginnen wir erst gar nicht mit einem Streit, der hier nicht geklärt werden kann, sondern beschränken wir uns auf jenes, was allgemein anerkannt wird. Landflucht und Verstädterung haben unbestritten stattgefunden, und der eigentlich wichtige Punkt an dem OPPENHEIMERschen Gedankengang ist der gesehene Zusammenhang zwischen der Migrationsbewegung und der arbeitspreisbestimmenden »Reservearmee« in den städtisch-industriellen Zentren.

Die Auflösung der gutsherrlich-bäuerlichen Flurgenossenschaft durch jenen historischen Akt, den die geschichtliche Forschung des späteren 19. Jahrhunderts in politischliberaler Wertung als »Bauernbefreiung« bezeichnete, bediente sich in der zeitgenössischen Amtssprache noch einfacherer Ausdrücke. „In dem berühmten STEINschen Edikt vom 9. Oktober 1807 ist von dem »erleichterten Besitz des Grundeigentums« und den »persönlichen Verhältnissen der Landbewohner« die Rede. Die Durchführungsverordnungen sprechen von »Regulierung« und »Ablösung«. Hinter dieser nüchtern-juridischen Terminologie aber verbirgt sich eine sozialgeschichtliche Zäsur von überaus weitreichender Bedeutung, wobei dem rückschauenden Betrachter sicher auch die Wirkung eines zweischneidigen Schwertes erkennbar wird. Denn wie drückend die bäuerlichen Abhängigkeitsverhältnisse im einzelnen auch gewesen sein mögen, so waren doch mit dem bisher gültigen System der Gutsherrschaft immer noch sehr wichtige positive Bindungen gegeben. Der Gehorsamspflicht des Bauern entsprach die Fürsorgepflicht des Herrn. Mit der Aufhebung der Gutsuntertänigkeit aber entfiel der herrschaftliche Schutz gegenüber einer Vielfalt unberechenbarer Wechselfälle des persönlichen und wirtschaftlichen Schicksals der Hintersassen. Der zum »freien Wirtschaftssubjekt« gewordene Bauer mußte auf alle existenzsichernden, in ihrem wirtschaftlichen Wert kaum jemals voll ermessenen herrschaftlichen Gegenleistungen in Gestalt nicht nur von Geldentlohnung und Naturallieferungen, sondern auch von Beköstigung, Ernteanteilen usw. verzichten. (...) Alle diese Rechte und Sozialbeziehungen galt es jetzt zu »regulieren«, d. h. zu versachlichen und zu »verwirtschaftlichen«. Das Wort Regulierung meint also insgesamt die Aufhebung des historischen Herrschafts-und Abhängigkeitskomplexes, der bis dahin als Gutsherrschaft der Rückhalt der ländlichen Sozialordnung gewesen war. Demgegenüber wurde im Hinblick auf die westdeutsche Grundherrschaft im allgemeinen nur von »Ablösung« gesprochen, Ablösung nämlich der bäuerlichen Rentenlasten.“[50]

Die heute meist nur positiv konnotierte »Bauernbefreiung« beruhte auf einer gesetzlichen Grundlage, die von Staatsbeamten entwickelt und umgesetzt wurde, die traditionell dem Feudaladel entstammten. Man anerkannte die Dienstrechte des Gutsherren an der Person des Untertanen und regelte deren Ablösung. Der Bauer durfte sich also freikaufen, was mangels Vermögen durch Landabtretungen geschah.

„Durch das sogenannte Regulierungsedikt vom 14. September 1811 wurde die Eigentumsverleihung sowie die Umwandlung und Ablösung der Dienste (Gesindezwangdienste) zunächst bei den »Laßbauern« (Bauern mit bloßem Nutzungsrecht) in Angriff genommen. Man wollte also bei den rechtlich am schlechtesten Gestellten beginnen. Dieses Edikt ist praktisch kaum angewandt worden, wurde vielmehr 1815 suspendiert und im folgenden Jahre durch die »Deklaration« ersetzt. Diese den Gang des Reformwerks [S. 45] grundlegend ändernde Deklaration ging angesichts des Geldmangels der Bauern von dem Grundsatz der bäuerlichen Landabtretung als Entschädigung der Gutsherren für ihre Einbußen an bäuerlicher Arbeitskraft und herrschaftlichen Rechten aus. Und zwar sollten die Laßbauern mit erblichem Nutzungsrecht ein Drittel ihres Landes, die nichterblichen Lassiten und die Pachtbauern die Hälfte abtreten. Hinzu kam die sehr einschneidende Bestimmung, daß das eigentliche Kleinbauerntum, die sogenannten nichtspannfähigen Stellen, von der Regulierung überhaupt ausgeschlossen wurden. Hier hatten deshalb die Gutsherren verhältnismäßig leichtes Spiel: wo die Stellen nicht beim Tode des Besitzers eingezogen wurden, wurde das Besitzrecht verschlechtert, indem man die Bauern in Zeitpächter umwandelte. Von der Regulierung ausgeschlossen waren ferner diejenigen Höfe, die nicht im amtlichen Kataster geführt wurden, und endlich diejenigen, welche auf alten, während des Siebenjährigen Krieges wüst gewordenen Hofstellen von den Gutsherren neu angelegt worden waren. Innerhalb dieser nichtregulierbaren Gruppen hat sich nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Bauernstellen bis 1850 erhalten, dem Zeitpunkt, da endlich alle Bauern ohne Unterschied für regulierbar erklärt wurden, nachdem die Existenzbasis durch den Fortfall der Wald-und Weidenutzung vollends schmal geworden war. Was sie bei der Gemeinheitsteilung etwa an eigenen Anteilen erhielten, konnte den Ausfall ihrer ehemaligen Nutzungsbeteiligung nicht aufwiegen. Am schwersten waren davon die Angehörigen der unterbäuerlichen Schichten (Kleinstellenbesitzer, Häusler, Dorfhandwerker usw.) betroffen worden, die leer ausgingen und zumeist auf eigene Viehhaltung verzichten mußten. (...)

Die im Gefolge der Bauernbefreiung eingetretenen bäuerlichen Landverluste in Ostdeutschland sind beträchtlich und in ihren allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Folgen von einschneidender Bedeutung gewesen. Sie betrugen (nach LÜTGE) bis zur Jahrhundertmitte in den östlichen Provinzen Preußens ungefähr: a) Landabtretungen im Rahmen der Regulierung (Entschädigungen): 420.000 ha; b) freihändiger Erwerb von Bauernland durch die Gutsbesitzer: 7.000 -8.000 spannfähige Bauern und 14.000 -16.000 nichtspannfähige Bauern mit über 200.000 ha; c) Einzug erledigter Höfe im ungefähren Umfang von 100.000 Stellen mit über 300.000 ha. (...)

Auf diese Weise hat sich im Ablauf weniger Jahrzehnte eine starke soziale Differenzierung des ostdeutschen Landvolkes ergeben. Während die unter den Bedingungen wirtschaftlicher Freiheit sich behauptenden, selbständig und »herrenlos« gewordenen Hofbauern emporstiegen und sich der rationellen Wirtschaftsweise anpaßten, wurde die Mehrzahl der ausgekauften oder der in ihren Besitz-und Nutzungsrechten geminderten Bauern und Häusler zu Landarbeitern, die trotz erheblicher Unabhängigkeit ihre ökonomische Selbständigkeit einbüßten.“[51]

Bedenkt man die von OPPENHEIMER aufgemachte Rechnung, wonach die Fläche von 1 ha pro Kopf, 5 -6 ha eine Familie ernähren kann[52], dann ergibt der Verlust von 920.000 ha in Kleinstellen genutzten Ackerlandes eine Vernichtung von mindestens 200.000 Existenzen, wenn man auf zehn landwirtschaftliche Existenz eine weitere handwerkliche rechnet, die mit diesen in arbeitsteiligem Austausch steht.

[S. 46] Zu den von HETTLAGE (↑ 41) so bezeichneten »Push-und Pullfaktoren« der einsetzenden Wanderungsbewegung gehört nicht nur die Verschlechterung der Existenzbedingungen durch den Verlust von Land und Nutzungsrechten. Hinzu kommt, daß es mit den Wandlungen der Betriebsstruktur ab den fünfziger Jahren üblich wurde, „Arbeitskräfte im Sommer heranzuziehen, um sie im Winter wieder zu entlassen, zumal die jetzt aufkommende Anwendung des mechanischen Dreschverfahrens den bislang gewohnten winterlichen Einsatz des »Dreschgärtners« überflüssig machte. (...) Damit trat neben den seßhaften betriebsverbundenen Kontraktarbeiter allmählich der rechnerisch vorteilhaftere Saisonarbeiter. Diese Entwicklung aber führte nicht nur zur Verschärfung des Interessengegensatzes zwischen Gutswirt und Landarbeiter, sondern auch zu einem Verfall des wirtschaftlichen Niveaus des letzteren.“[53] Gleichzeitig entstanden in den industriellen Gewerbezentren zunehmend Arbeitsplätze, auf denen a) durchweg höhere Löhne geboten wurden und b) eine ganzjährige Anstellung üblich war. Zumindest erscheint es nachvollziehbar, daß eine durch Saison-und Wanderarbeit sowieso schon mobilisierte Landbevölkerung während der arbeitslosen Winterperiode ihr Glück in den Gewerbezentren suchte und dort seßhaft wurde, zumal die konservative Gutsherrschaft nicht nur schlecht bezahlte, sondern traditionell tief in das Privatleben des »Untertan« eingriff[54], während in den Städten seit langem der Satz galt: »Stadtluft macht frei«. Und daß die weiter unten dargestellten Verhältnisse in den städtischen Elendsvierteln schlechter gewesen seien als die Verhältnisse auf dem Land, wird sich kaum behaupten lassen. Aus seiner Zeit als Landarzt in der ostelbischen Region berichtet OPPENHEIMER:

„Kam ich da einmal gegen 10 Uhr nachts auf ein Gut und wurde in eine der Tagelöhnerbehausungen geführt, um eine Magd zu verarzten, die sich krank gemeldet hatte. Als ich in die Tür trat, prallte ich entsetzt zurück: die Luft war schlechthin irrespirabel, das reinste Giftgas. Ich ließ erst einmal die Fenster öffnen und gründlich lüften, trat dann ein und sah etwas Unvergeßliches, was auf meine spätere wissenschaftliche Grundeinstellung entscheidend eingewirkt hat. Man stelle sich ein roh aufgemauertes Rechteck vor, das durch zwei, einander im rechten Winkel kreuzende Zwischenwände in vier Räume eingeteilt ist. Am Kreuzpunkt steht ein riesiger Ofen, der sie alle zugleich heizt. Jeder Raum ist die »Wohnung« einer ganzen Familie, in der sie zu leben, zu schlafen und zu kochen hat. Der Raum, in den ich damals trat, enthielt zwei schlechte Betten, [S. 47] einen Kinderwagen und ein Strohlager. In dem einen Bett lag das Ehepaar, in dem anderen der Knecht und die Magd (...), in dem Kinderwagen die beiden Kleinsten, auf dem Strohlager die alte Großmutter mit den übrigen, nach flüchtiger Schätzung sechs bis sieben Kindern. Außerdem befand sich in dem Raum ein Volk von etwa zwanzig Hühnern und ein Schwein! Jetzt konnte ich die Beschaffenheit der Atmosphäre verstehen. Als KAISER WILHELM II. das Gut Cadinen besichtigte, das ihm durch Erbschaft zugefallen war, rief er aus: »Hier sind ja die Schweineställe besser als die Leutewohnungen!« Ich wußte Bescheid!“[55]

Die OPPENHEIMERsche These lautet nunmehr, daß die »Reservearmee« in den Gewerbezentren, ohne die es keine Ausbeutung der gewerblichen Lohnabhängigen hätte geben können, durch die Wanderungsbewegungen vom Land zustandegekommen war und nicht auf einer »Freisetzung« durch die Maschine beruhte. Wohl mag die Modernisierung von Produktionsverfahren einzelne Existenzen hart treffen und unangenehme Umstellungen erzwingen, aber durch die höherwertige Organisation der Produktion wird der Gesamtbestand an Arbeitsplätzen nicht reduziert, sondern erhöht. Die soziale Erscheinung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen läßt sich dagegen nicht aus produktionstechnischen Veränderungen erklären, sondern nur aus den sozialen Verhältnissen und Bewegungen einer Gesellschaft.

Der Konservative FREIHERR VON DER GOLTZ hatte die tiefere Ursache der Wanderungsbewegung vom Lande bereits 1874 entdeckt. Das von OPPENHEIMER nach GOLTZ benannte Migrationsgesetz lautet: „Mit dem Umfang des Großgrundbesitzes parallel und mit dem Umfang des bäuerlichen Besitzes in entgegengesetzter Richtung geht die Auswanderung.“[56] OPPENHEIMER gab ihm seine allgemeingültige Form mit der Formulierung: „Die Menschen strömen vom Orte höheren wirtschaftlichen Druckes zum Orte geringeren wirtschaftlichen Druckes auf der Linie des geringsten Widerstandes.“[57] Bis 1931 war dieses Gesetz, das OPPENHEIMER als eines der wenigen echten Gesetze der Gesellschaftswissenschaft einstufte, in der Fachwelt und sogar dem einschlägigen Handwörterbuch der Staatswissenschaft praktisch unbekannt[58]. Wieviel geringer aber muß die Chance der um etwa 1850 Lebenden eingeschätzt werden, eine herannahende, bis dahin unbekannte »Druckentladung« mit ihren Folgen vorherzuahnen oder in ihrem Gesamtzusammenhang während des laufenden Ereignisses zu begreifen, wo doch alle Faszination von den neuen Technologien ausging und das Zuviel an Arbeitskräften traditionell mit dem Paradigma der Unzucht und des Zeugungsverhaltens der armen Bevölkerungsschichten hinreichend »erklärt« schien?[59]

Mit der Einführung der Gewerbefreiheit und Freizügigkeit bei der Wohnsitzwahl brach der Damm zwischen Stadt und Land. In ihre städtische Idylle hinein ergoß [S. 48] sich ein Strom nach besseren Lebensbedingungen suchender Landproletarier und bildete so die Reservearmee, die das industrielle Kapital ohne eigenes Zutun vorfand. Gleichzeitig kam mit der Liberalisierung ein produktionstechnischer Prozeß in Gang, der häufig als Ursache des Wandels gesehen wird. Doch ist nicht minder plausibel anzunehmen, daß die politische Integration der Märkte erst jene Stückzahlen identischer Produkte absetzbar werden ließ, die den Fabrikanten zur Entwicklung von Massenproduktionstechnologien anreizte. Erst weil die neue Marktsituation es rentabel machte, bei Konsumgütern von der handwerklichen Einzelfertigung abzugehen, lag ein beständig wirkender Reiz für den Unternehmer darin, Arbeitsform und Technik auch außerhalb der Militärgüterproduktion entsprechend umzugestalten[60].

Zur weiteren Erschütterung des technikzentriert-industriellen Paradigmas der »sozialen Frage« wird man wohl auch anführen dürfen, daß die theoretisch vorhandene Kunstfertigkeit der Mechanik bereits bei LEONARDO DA VINCI (1452 1519) und bei der Zunft der Uhrmacher und Produzenten mechanischer Musikinstrumente und Spielzeuge weit entwickelt war. Aus den von ihnen verstandenen Prinzipien entwickelte beispielsweise JOSEPH-MARIE JACQUARD 1805 einen mit Lochkarten gesteuerten Webstuhl zur Herstellung gemusterter Gewebe, der vom steuerungstechnischen Standpunkt aus gesehen klar das Vorurteil widerlegt, der technologische Rationalismus sei erst mit der kapitalistischen Blüte aufgekommen. Nein, er wurde mit ihr erstmals gezielt nachgefragt und eingesetzt, so daß die Technik ihre Verbreitung fand. Der Franzose DENIS PAPIN, Professor in Marburg, soll bereits um 1700 für den Landgrafen KARL VON HESSEN eine Art Dampfmotor entwickelt haben, der als Antrieb eines Dampfbootes Verwendung fand[61]. Der Überlieferung nach sollte das Fahrzeug eine Reise auf der Weser nach Bremen antreten, aber schon bei Münden von Schiffern zertrümmert worden sein. Erst als die Entwässerung der Kohlebergwerke mit Tier-und Wasserkraft nicht mehr bewältigt werden konnte, wurde die künstliche Kraftquelle bewußt gesucht. Das heißt, wo der Markt den Einsatz einer bestimmten Technik nicht herausfordert, bleiben die schönsten Erfindungen ohne Resonanz (bzw. verkanntes Spielzeug eines Landgrafen). Aber selbst zwischen der ersten dokumentierten Erfindung einer Dampfmaschine durch THOMAS NEWCOMEN gegen 1712, der Weiterentwicklung durch JAMES WATT (1773) und ihrer rasanten Verbreitung in Deutschland zwischen 1850 und 1870 vergingen immerhin gut 80 bzw. 140 Jahre. Läßt sich die Erschütterung [S. 49] des gesellschaftlichen Gefüges gegen 1848 (Vormärz-Revolution) über die »Entfaltung der Produktivkräfte« erklären?

Versuchen wir eine antikritische Sicherung der OPPENHEIMERschen These durch Heranziehung der Berufs-und Gewerbestatistik des Königreich Preußen[62] aus dem Jahr 1840, um die Betroffenheit der Berufsgruppen von der industriellen »Revolution« abzuschätzen.

Art des Gewerbes Anzahl der Beschäftigten Auswirkung
Forst-und Landwirtschaft 1.057.694 nein
Bergbau 52.777 positiv
Industrie und Gewerbe (insgesamt) 868.932
davon: Steine und Erden 30.392 nein
Metallerzeugung und -verarbeitung 107.147 positiv
Bau von Transportmitteln 21.781 positiv
Maschinenbau und Feinmechanik 4.726 positiv
Chemie 9.391 positiv
Textil-und Bekleidungsgewerbe 266.686 kritisch
Schuhmacher, Papier und Leder 150.702 kritisch
Holz-und Schnitzwaren 93.178 kritisch
Nahrungs-und Genußmittel 91.075 nein
Baugewerbe 92.803 nein
Graphisches und künstlerisches Gewerbe 1.051 nein
Handel 136.932 positiv
Verkehr und Transport 17.531 positiv
Gastronomie 81.016 nein
Militär 205.247 nein
Bildung 24.328 nein
Gesundheit 16.846 nein
Tab. 1: Einfluß der industriellen Revolution auf die Berufsgruppen

Von den insgesamt 2,6 Mio. Erwerbstätigen arbeiteten demnach lediglich ca. 510.463 ≈ 20 % in Gewerben, die eine durch Technisierung ungünstige Entwicklung für die Berufsstände erwarten lassen. Betrachten wir die »kritischen Gewerbe« genauer durch einen Vergleich mit der Statistik von 1861 und zudem unterteilt nach Selbständigen und abhängig Beschäftigten[63].

Art des Gewerbes 1840 absolut in % 1861 absolut in %
Textil-und Bekleidungsgewerbea) Selbständige b) abhängig Beschäftigte Summe 214.577 52.109 266.686 80,5 19,5 100,0 229.165 322.538 551.703 41,5 58,5 100,0
Schuhmacher, Papier und Ledera) Selbständige b) abhängig Beschäftigte Summe 94.930 55.772 150.702 63,0 37,0 100,0 116.724 95.249 211.973 55,1 44,9 100,0
Holz-und Schnitzwaren a) Selbständige b) abhängig Beschäftigte Summe 62.180 30.998 93.178 66,7 33,3 100,0 84.550 73.709 158.259 53,4 46,6 100.0
Tab. 2: Beschäftigungsentwicklung in den Gewerben mit zunehmender Technisierung

 

[S. 50] In dieser Tabelle treten uns die zwei »sozialen Fragen« entgegen, wie sie von SCHULZE-DELITZSCH und LASSALLE unterschiedlich gestellt wurden. SCHULZE-DELITZSCH sorgte sich bekanntermaßen vor allem um den zurückgedrängten Handwerkerstand, also den Verlust der selbständigen Existenzen durch die Konkurrenz des angreifenden industriellen Gewerbes. LASSALLE hingegen machte sich zum Anwalt der Arbeiterklasse, deren Anteil an der Erwerbsbevölkerung rasch zunahm. Dabei kann auch hier keine Rede davon sein, daß die Maschine den Arbeiter »freigesetzt« habe[64].

1840 absolut in % 1861 absolut in %
Gesamtbevölkerung 14.928.501 100,0 18.491.220 100,0
Meister und Direktionspersonal 567.433 3,8 685.999 3,7
Gesellen, Gehilfen, Arbeiter 301.499 2,0 1.134.350 6,1
Tab. 3: Anteil der industriellen Erwerbsbevölkerung zur Gesamtbevölkerung im Königreich Preußen 1840 und 1861

Der Anteil der abhängig Beschäftigten des industriellen und gewerblichen Sektors hat sich im Vergleich zur Gesamtbevölkerung binnen 20 Jahren verdreifacht.

Die ab ca. 1860 einsetzenden Klagen der ostelbischen Grundbesitzer über die »Leutenot«[65], sprich: Arbeitskräftemangel aufgrund der Abwanderung, bestimmten ab 1870 einige halbherzig angegangene Projekte zur »inneren Kolonisation« durch die preußische Regierung und wurden 1890 zum Gegenstand einer Untersuchung des Vereins für Sozialpolitik, dessen Fragebögen MAX WEBER auswertete[66]. Ab 1880 verfügen wir ferner über Daten, von denen hier ein Auszug wiedergegeben sei:[67]

[S. 51]

1880 -1895 1895 -1910
Geburtenüberschuß 2.587.077 2.917.943
Land Abwanderung 3.116.288 3.429.346
Land Geburtenüberschuß 3.211.408 5.303.882
Gewerbe Zuwanderung 1.893.815 3.517.617
Gewerbe Zwischenstaatliche Wanderung - 1.222.473 + 88.271
Tab. 4: Landwirtschaftliche Abwanderung und gewerbliche Zuwanderung in Preußen

Bei der zwischenstaatlichen Wanderung stehen sich zwei Trends gegenüber. Auf der einen Seite sind zwischen 1880 und 1893 allein 1,8 Millionen Auswanderer nach Übersee entflohen[68]. Auf der anderen Seite fanden die Grundherren eine Lösung ihres Arbeitskräfteproblems darin, billige Arbeitskräfte in großem Ausmaß etwa aus Polen anzuwerben[69], deren »Preis« sich weiter drücken ließ, weil diese ohne familiären Anhang kamen und daher noch genügsamer waren.

Damit konnte die Richtigkeit des OPPENHEIMERschen Gedankenganges an dieser Stelle zwar noch nicht streng bewiesen werden, aber als einleuchtende Interpretation von erheblicher Evidenz mag man ihn zumindest vorläufig gelten lassen. HAUSSHERR gibt an, daß der »industriellen Revolution« in England und Deutschland »Agrarrevolutionen« dergestalt vorausgegangen sind, daß die großen Grundbesitzer mittels Einhegungsgesetzen und willfähriger Staatshilfe Bauern freisetzten und somit jenes Landproletariat schufen, das fortan in die Gewerbezentren drängte[70]. Reich an Material ist ferner FRIEDRICH SEIDEL[71]. Und selbst MARX schrieb an einer Stelle: „Die Expropriation der Volksmasse von Grund und Boden bildet die Grundlage der kapitalistischen Produktionsweise. Das Wesen einer freien Kolonie besteht umgekehrt darin, daß die Masse des Bodens noch Volkseigentum ist und jeder Ansiedler daher einen Teil davon in sein Privateigentum und individuelles Produktionsmittel verwandeln kann, ohne den späteren Ansiedler an derselben Operation zu verhindern.“[72]

Dagegen steht in eigenartigem Kontrast das industriezentrierte Paradigma, wie es von FRIEDRICH ENGELS formuliert wurde: „Die Geschichte der arbeitenden Klasse in England beginnt mit der letzten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, mit der Erfindung [S. 52] der Dampfmaschine und der Maschinen zur Verarbeitung der Baumwolle. Diese Erfindungen gaben bekanntlich den Anstoß zu einer industriellen Revolution, einer Revolution, die zugleich die ganze bürgerliche Gesellschaft umwandelte und deren weltgeschichtliche Bedeutung erst jetzt anfängt erkannt zu werden.“[73]

Wie gering der Anteil an Dampfkraft tatsächlich in die »soziale Frage« mit eingeht, zeigt die Zählung vorhandener Maschinen. In dem Industriegebiet von Glasgow mit 200.000 Einwohnern zählte man 56 Jahre, nachdem WATT's Dampfmaschine verkaufsreif war (1831), gerade 328 Dampfmaschinen mit einer Gesamtleistung von etwa 8.364 PS[74]. In dem wesentlich später entwickelten Königreich Preußen gab es 1840 gerade 622 Stück mit einer Gesamtleistung von 11.938 PS und 1861 wohl 8.674 Stück mit einer Gesamtleistung von 365.498 PS, das heißt 0,3 PS pro abhängig Beschäftigtem in Industrie und Gewerbe![75] Um von dem erreichten Technisierungsgrad eine Vorstellung zu geben: Die Leistung von 0,3 PS entspricht etwa dem kleinsten, heute für Modellautos verwendeten Motor. Sie lassen sich aus 2 cm3 Hubraum und mit einem Motorengewicht von 130 g gewinnen. Und dennoch war die soziale Frage bereits voll entbrannt.

Fußnoten
[41]
FRANZ OPPENHEIMER: System der Soziologie, Bd. IV, Abriß einer Sozial-und Wirtschaftsgeschichte Europas von der Völkerwanderung bis zur Gegenwart, 2. Aufl., Stuttgart 1964, S. 1046. Fortan zitiert als „FRANZ OPPENHEIMER: System IV, Geschichte“.
[42]
FRANZ OPPENHEIMER: Soziale Frage, S. 64.
[43]
Vgl. FRANZ OPPENHEIMER: Großgrundeigentum, S. 332 -390.
[44]
FRANZ OPPENHEIMER: Soziale Frage, S. 64.
[45]
GEORG FRIEDRICH KNAPP: Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Leipzig 1891, S. 49.
[46]
FRANZ OPPENHEIMER: System IV, Geschichte, S. 1052 f. Quellenangabe bei OPPENHEIMER: RUDOLF WISSELL, Des alten Handwerks Recht und Gewohnheit, Bd. 1, Berlin 1929, S. 355. WISSELL führt darin mehrere Lohnangaben auf. Sie variieren zwischen 10 : 7,2 und 10 : 8,3 im Verhältnis vom Meister-zum Gesellenlohn und etwa 10 : 4,5 im Verhältnis vom Meister-zum Hilfsarbeiterlohn. Die Textstelle ist nur in der alten Auflage von 1929 enthalten.
[47]
FRANZ OPPENHEIMER: Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. Ein kurzgefaßtes Lehrbuch der nationalökonomischen Theorie. Leiden (NL) 1938, S. 195. Fortan zitiert als „FRANZ OPPENHEIMER: Das Kapital“.
[48]
„Nach dem Vorbilde des Königreichs Westfalen hatte HARDENBERG unter dem Beifall der deutschen Schüler von ADAM SMITH in Preußen 1810 die Gewerbefreiheit eingeführt.“ HANS HAUSHERR: Wirtschaftsgeschichte der Neuzeit, Köln 1970, S. 387.
[49]
Vgl. FRANZ OPPENHEIMER: System IV, Geschichte, S. 1046.
[50]
CARL JANTKE: Der vierte Stand. Freiburg 1955, S. 141 f.
[51]
CARL JANTKE: Der vierte Stand. Freiburg 1955, S. 143 f.
[52]
FRANZ OPPENHEIMER: Erlebtes, Erstrebtes, Erreichtes. Lebenserinnerungen. 2. Aufl. 1964, S. 143. Fortan zitiert als „FRANZ OPPENHEIMER: Lebenserinnerungen“.
[53]
CARL JANTKE: Der vierte Stand. Freiburg 1955, S. 149.
[54]
„In den westlichen Teilen des Reiches überwiegt die Grundherrschaft; die Bauern sind dem Feudalherrn abgabepflichtig. Aus dem Mittelalter hat sich ein kompliziertes System von Geld-und Naturalabgaben erhalten. In den ostelbischen Gebieten dagegen bewirtschaftet der Adel seine Güter selbst, die Bauern sind ihm »erbuntertänig«, sie sind als »arbeitendes Zubehör« an den Boden gebunden. In der Gutsherrschaft sind die Leibeigenen zu Frondiensten gezwungen. Der kleine Bauer muß Handdienste leisten; hat er ein Gespann, muß er auch dieses den größten Teil des Jahres der gutsherrlichen Wirtschaft zur Verfügung stellen. Es bleibt ihm kaum Zeit, sein vom Gutsherrn an ihn »ausgetanes« Vorwerksland zu bearbeiten. Seine Kinder dienen als Knechte und Mägde. Sein Dorf untersteht der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit. Der Bauer ist dem Züchtigungsrecht des Gutsherrn unterworfen.“ DEUTSCHER BUNDESTAG (Hg.): Fragen an die deutsche Geschichte. Ideen, Kräfte, Entscheidungen von 1800 bis zur Gegenwart. Historische Ausstellung im Reichtagsgebäude in Berlin, Katalog, 6. Aufl., Bonn 1981, S. 56.
[55]
FRANZ OPPENHEIMER: Lebenserinnerungen, S. 93.
[56]
THEODOR FREIHERR VON DER GOLTZ: Die ländliche Arbeiterklasse und der preußische Staat. Jena 1893, S. 142.
[57]
FRANZ OPPENHEIMER: Großgrundeigentum, S. 46.
[58]
Vgl. FRANZ OPPENHEIMER: Lebenserinnerungen, S. 146.
[59]
Vgl. FRANZ OPPENHEIMER: Das Bevölkerungsgesetz des T. R. Malthus und der neueren Nationalökonomie. Darstellung und Kritik. Berlin 1900.
[60]
Bezeichnenderweise wurden in den ersten Fabriken hauptsächlich Militärgüter (Uniformen, Waffen etc.) produziert. Der Fabrik als Produktionsform bedienten sich die Militärs aber nicht etwa, weil sie besonders fortschrittlich gewesen wären, sondern weil das Militär als Selbstverbraucher einen großen Bedarf an einheitlichen Gütern hatte. Überall, wo nach Massengütern verlangt wird, stellt sich die Fabrik als »kleinstes Mittel« zwangsläufig ein. Und diese Nachfrage war auf dem Militärsektor früher gegeben als in der allgemeinen Wirtschaft, die ihre Marktintegration erst später vollzog.
[61]
WILHELM BERDROW: Buch der Erfindungen. Erstauflage 1901, Düsseldorf 1985, S. 286 und 620. Der Verfasser drückt sich vorsichtig aus, da es von diesem Motor keine Pläne oder Überbleibsel gibt. PAPIN entdeckte die Möglichkeit, großen Dampfdruck für Arbeitsleistungen zu verwenden. Er erfand 1679/80 den Papinschen Topf und das dazugehörige Überdruckventil (vgl. Bertelsmann Universal Lexikon, Bd. 13, Gütersloh 1993, S. 253).
[62]
WOLFGANG KÖLLMANN (Hg.): Quellen zur Bevölkerungs-, Sozial-und Wirtschaftsstatistik Deutschlands 1815 -1875, Bd. 2, Quellen zur Berufs-und Gewerbestatistik Deutschlands. Preußische Provinzen. Boppard am Rhein 1989, S. 226 ff (Tabelle 9 i).
[63]
WOLFGANG KÖLLMANN (Hg.): Quellen ..., a.a.O., S. 226 ff (Tabelle 9 i) und S. 678 (Tabelle 16 j).
[64]
WOLFGANG KÖLLMANN (Hg.): Quellen ..., a.a.O., S. 226 ff (Tabelle 9 i), S. 678 (Tabelle 16 j) und gleicher Titel, Bd. 1, Quellen zur Bevölkerungsstatistik Deutschlands, Boppard am Rhein 1980, S. 226, (Tabelle 33).
[65]
Vgl. die Klagerede der Abgeordneten SZMULA und V. MIQUEL unter dem Titel: Die Beratungen des preussischen Landtages über die Landarbeiterfrage. In: Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Bd. 2, 1899, S. 212 -220.
[66]
MAX WEBER: Die Lage der Landarbeiter im ostelbischen Deutschland (1892), hrsg. von Martin Riesebrodt, Tübingen 1984.
[67]
Vgl. PETER QUANTE: Die Abwanderung aus der Landwirtschaft. Kiel 1958, Tabelle 8 und 9 auf S. 70 bis 73.
[68]
Vgl. MAX WEBER: Die Lage ..., a.a.O., Einleitung von MARTIN RIESEBRODT, S. 6.
[69]
Vgl. FRANZ OPPENHEIMER: Die preußische Polen-Politik. In: Die Hilfe, Berlin 1907, Heft Nr.30, S. 468 -470 und Nr.31, S. 485 -486, hier S. 486.
[70]
HANS HAUSSHERR: Wirtschaftsgeschichte ..., a.a.O., S. 290 ff und 380 ff.
[71]
FRIEDRICH SEIDEL: Die soziale Frage in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung des ehemaligen Fürstentums Waldeck-Pyrmont. Ein Lehrgeschichtlicher Überblick. Wiesbaden 1964. Für den hier diskutierten Zusammenhang siehe besonders S. 273.
[72]
KARL MARX: Das Kapital, Bd. 1, 25. Kapitel: »Die moderne Kolonisationstheorie«, nach der 2. Aufl. von 1872, Frankfurt a. M. 1969, S. 710 (MEW, Bd. 23, S. 796). ARNOLD GYSIN zählt die dort niedergelegten Überlegungen zu den bescheidenen, aber wertvollen Ansätzen, die in Richtung eines freiheitlichen Sozialismus bei MARX weisen würden und die durch LENIN konsequent eliminiert worden seien. ARNOLD GYSIN: Franz Oppenheimer (1864 -1943), Sein Beitrag zum freiheitlichen Sozialismus. In: Heiner Flohr u.a. (Hg.), Freiheitlicher Sozialismus, Gerhard Weisser zum 75. Geburtstag, Bonn 1973, S. 35 -48, hier S. 37.
[73]
FRIEDRICH ENGELS: Die Lage der arbeitenden Klasse in England. Original 1845. München 1973, S. 19. Die Auseinandersetzung OPPENHEIMER -MARX findet man bei FRANZ OPPENHEIMER: Das Grundgesetz der Marxschen Gesellschaftslehre. Darstellung und Kritik. Berlin 1903, S. 49 -67.
[74]
Vgl. HANS HAUSSHERR: Wirtschaftsgeschichte ..., a.a.O., S. 297.
[75]
WOLFGANG KÖLLMANN (Hg.): Quellen ..., a.a.O., Bd. 2, S. 705 (Tabelle 19j).